I wonder if they will use LibreOffice or like many Chinese companies do fork it and change the name.
Bei mir machen sie schon wieder Burnouts nebendran auf dem Parkplatz. Ich sollte schlafen ಠ_ಠ
Legends says that there is a forum post about an article that not begins with "typo:"
In the eu you have to register your regular sim card with your full personal information. So for us nothing would change.
Das sind Muscheln, bergeweise Muscheln. Jetzt nur noch einmal mit der Walze darüber und dann gibt es einen schönen Sandstrand :)
German here - Italy.
But this could be said about every industry, right? Oh, if we would be not be taxed, we would be more competitive worldwide.
One thing you can do is to subscribe to tags (does not work in the Android app) when searching for them. Then you will get more than just the posts you subscribed to. This is somewhat ok, but I also would like a feed for things I could be interested in...
Slio und Severance sind beides Apple TV Serien aber sehr zu empfehlen.
Zusammenfassung von GPT4:
Das Landgericht Karlsruhe hat entschieden, dass die dm-drogerie markt GmbH & Co. KG es zukünftig unterlassen muss, ihre Produkte als “klimaneutral” oder “umweltneutral” zu bewerben. Das Urteil wurde auf Grundlage einer Klage der Deutschen Umwelthilfe e.V. getroffen.
Die dm-Produkte, darunter Flüssigseife, Sonnenmilch und Cremedusche, wurden als “klimaneutral” (mit Verweis auf eine “ClimatePartner”-Nummer und dem Zusatz “CO2-kompensiert”) beworben, was das Gericht als irreführend betrachtet. Es urteilte, dass die Verbraucher nicht ausreichend über den Lebenszyklus des Produkts und die Kriterien für das ClimatePartner-Zertifikat informiert wurden. Die Verpackung lieferte keine weiteren Informationen und verwies nicht auf eine entsprechende Internetseite.
Darüber hinaus argumentiert das Gericht, dass der Begriff “klimaneutral” prinzipiell falsch ist, da Produkte, selbst wenn sie CO2-Emissionen durch Zahlungen in Waldschutzprojekte kompensieren, nie vollständig klimaneutral sein können. Wald bindet CO2 nur vorübergehend und setzt es wieder frei, wenn Bäume sterben. Zudem sind die Waldschutzprojekte, in die dm investiert, zeitlich begrenzt, während die CO2-Emissionen der Produkte langfristige Auswirkungen haben.
Das Gericht stellte auch fest, dass die Verwendung des Begriffs “Umweltneutrales Produkt” (für Spülmittel) irreführend ist. Das Produkt wurde aufgrund des GREENZERO-Ansatzes als umweltneutral bezeichnet, der jedoch nur fünf von 13 Umweltbelastungskategorien berücksichtigt. Die Beklagte konnte den irreführenden Anspruch auf Umweltneutralität nicht durch Erläuterungen auf der Verpackung relativieren.
Zusammenfassung von GPT4:
Das Landgericht Karlsruhe hat entschieden, dass die dm-drogerie markt GmbH & Co. KG es zukünftig unterlassen muss, ihre Produkte als "klimaneutral" oder "umweltneutral" zu bewerben. Das Urteil wurde auf Grundlage einer Klage der Deutschen Umwelthilfe e.V. getroffen.
Die dm-Produkte, darunter Flüssigseife, Sonnenmilch und Cremedusche, wurden als "klimaneutral" (mit Verweis auf eine "ClimatePartner"-Nummer und dem Zusatz "CO2-kompensiert") beworben, was das Gericht als irreführend betrachtet. Es urteilte, dass die Verbraucher nicht ausreichend über den Lebenszyklus des Produkts und die Kriterien für das ClimatePartner-Zertifikat informiert wurden. Die Verpackung lieferte keine weiteren Informationen und verwies nicht auf eine entsprechende Internetseite.
Darüber hinaus argumentiert das Gericht, dass der Begriff "klimaneutral" prinzipiell falsch ist, da Produkte, selbst wenn sie CO2-Emissionen durch Zahlungen in Waldschutzprojekte kompensieren, nie vollständig klimaneutral sein können. Wald bindet CO2 nur vorübergehend und setzt es wieder frei, wenn Bäume sterben. Zudem sind die Waldschutzprojekte, in die dm investiert, zeitlich begrenzt, während die CO2-Emissionen der Produkte langfristige Auswirkungen haben.
Das Gericht stellte auch fest, dass die Verwendung des Begriffs "Umweltneutrales Produkt" (für Spülmittel) irreführend ist. Das Produkt wurde aufgrund des GREENZERO-Ansatzes als umweltneutral bezeichnet, der jedoch nur fünf von 13 Umweltbelastungskategorien berücksichtigt. Die Beklagte konnte den irreführenden Anspruch auf Umweltneutralität nicht durch Erläuterungen auf der Verpackung relativieren.
SCHÖNER