this post was submitted on 27 Aug 2024
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Deutschland

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Die Staatsanwaltschaft Hannover sieht es nicht als strafbar an, dass Besucher eines Schützenfestes in Kleinburgwedel „Deutschland den Deutschen“ und „Ausländer raus“ gesungen haben.

all 14 comments
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[–] [email protected] 7 points 4 months ago

Ich weiß gar nicht, welchen Teil dieses Artikels ich zuerst zitieren soll... oder ob.

"Deutschland den Deutschen, Ausländer raus" ist also keine Aufstachelung zu Willkürmaßnahmen und Hass? Wie weltfremd kann man sein, oder war die Staatsanwaltschaft auf dem gleichen Schützenfest saufen?

[–] [email protected] 3 points 4 months ago (1 children)

Also darf man wieder die erste Strophe des Deutschlandliedes singen?

[–] [email protected] 5 points 4 months ago* (last edited 4 months ago)

Anders als oft behauptet ist die nie verboten gewesen.

Edit: Ist halt nur nicht Teil der Nationalhymne wie manche behaupten.