§ 86 Verbreiten von Propagandamitteln verfassungswidriger und terroristischer Organisationen
(...) Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft
§ 86a Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen
(...) mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft
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