this post was submitted on 12 Mar 2024
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Cannabis

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Die Legalisierung steht an, höchste Zeit für eine Community!

Alles zum Thema Legalisierung & Cannabis im Allgemeinen.

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Der Bundestag hat die Weichen gestellt, dass eine Freigabe von Cannabis zum 1. April kommen soll. Ist der Zeitplan zu halten? Im Bundesrat werden Einwände aufgelistet.

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[–] [email protected] 7 points 6 months ago* (last edited 6 months ago) (4 children)

Der Gesundheitsausschuss des Bundesrats fordert unter anderem, im Gesetz festgelegte Mengenbegrenzungen für den legalen Besitz von Cannabis zu reduzieren - aufgrund der Folgen besonders für junge Menschen bis 25 Jahre. Damit Suchthilfeangebote und Behörden ausreichend Zeit für Lösungen zum Umgang mit immens gesteigerten Anforderungen haben, sei ein

Eine weitergehende Mengenbegrenzung bedeutet nichts anderes, als dass man sich am Ende schon mit einer einzigen Pflanze zu Hause zwangsweise strafbar machen würde.

Und wenn ihr wissen wollt, was realer Polit-Irrsinn ist:

Dabei argumentiert der Ausschuss auch, dass eine Legalisierung und die damit verbundene Straffreiheit ab 1. April dazu führten, dass zunächst nur illegal erworbenes Cannabis mit sich geführt werden könne. "Denn zum 1. April 2024 wird es noch keine Ernte oder getrocknetes Material von im Eigenanbau erzeugten Cannabis geben können." Der Lebenszyklus legal angebauter Pflanzen sei zu dann nicht beendet, er könne erst dann legal beginnen. "Ein konsequenter Vollzug ist daher nur möglich, wenn das Inkrafttreten des Cannabisgesetzes so geregelt ist, dass nur legal angebautes Cannabis im öffentlichen Raum mitgeführt werden kann."

Die haben doch die komplette Lacksammlung leer gesoffen.

Der Konsum im Freien soll auch unmöglich gemacht werden.

Der Konsum solle zudem "nur in privaten Räumen und befriedeten Besitztümern, nicht jedoch im öffentlichen Raum" ermöglicht werden. Für nicht-private Innenräume sei nur dann eine Möglichkeit des Konsums einzuräumen, wenn ein Mindestabstand von 500 Metern etwa zu Kitas, Schulen und Spielplätzen sichergestellt sei.

[–] [email protected] 3 points 6 months ago (1 children)

Ich bin mal fies:

Der Gesundheitsausschuss des Bundesrats fordert unter anderem, im Gesetz festgelegte Mengenbegrenzungen für den legalen Besitz von Tabak und Zigaretten zu reduzieren - aufgrund der Folgen besonders für junge Menschen bis 25 Jahre. Damit Suchthilfeangebote und Behörden ausreichend Zeit für Lösungen zum Umgang mit immens gesteigerten Anforderungen haben, sei ein

Dabei argumentiert der Ausschuss auch, dass eine Legalisierung und die damit verbundene Straffreiheit ab 1. April dazu führten, dass zunächst nur illegal erworbener Tabak und Zigaretten mit sich geführt werden könne. "Denn zum 1. April 2024 wird es noch keine Ernte oder getrocknetes Material von im Eigenanbau erzeugtes Tabak geben können." Der Lebenszyklus legal angebauter Pflanzen sei zu dann nicht beendet, er könne erst dann legal beginnen. "Ein konsequenter Vollzug ist daher nur möglich, wenn das Inkrafttreten des Tabakgesetzes so geregelt ist, dass nur legal angebauter Tabak im öffentlichen Raum mitgeführt werden kann."

Der Konsum solle zudem "nur in privaten Räumen und befriedeten Besitztümern, nicht jedoch im öffentlichen Raum" ermöglicht werden. Für nicht-private Innenräume sei nur dann eine Möglichkeit des Konsums einzuräumen, wenn ein Mindestabstand von 500 Metern etwa zu Kitas, Schulen und Spielplätzen sichergestellt sei.

Vielleicht sollten wir in Lack statt Cannabis investieren. Scheint der viel potentere Stoff zu sein.

[–] [email protected] 3 points 6 months ago

Mindestabstand von 500m

Waren das nicht mal geringfügig kleinere Mindestabstände?

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