this post was submitted on 15 Aug 2023
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Der Entwurf sieht vor, dass Balkon-Photovoltaikanlagen möglichst unkompliziert in Betrieb genommen werden können. Bisher ist es so: Wer ein Balkonkraftwerk installieren will, muss das beim Netzbetreiber anmelden. Außerdem braucht es bis jetzt einen sogenannten Zweirichtungszähler. Beides soll wegfallen.

Künftig soll man das Balkonkraftwerk nur noch in einer Datenbank eintragen. Übergangsweise können auch die alten nicht-digitalen Stromzähler weiterverwendet werden, die sich dann einfach rückwärts drehen, wenn Strom vom Balkon ins Netz eingespeist wird. Bisher darf jeder mit einer kleinen Solaranlage 600 Watt Strom produzieren - diese Grenze soll angehoben werden auf bis zu maximal 800 Watt.

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[–] [email protected] 12 points 1 year ago (9 children)

Übergangsweise können auch die alten nicht-digitalen Stromzähler weiterverwendet werden, die sich dann einfach rückwärts drehen, wenn Strom vom Balkon ins Netz eingespeist wird.

Warte der darf/kann sich rückwärts drehen? Also mit der Regelung würde ich praktisch wenn ich gerade mehr habe als ich verbrauche nicht nur irgendwelche einspeisevergütungen kriegen sondern effektiv meinen eigenen Strompreis?

Zum anderen wird die sogenannte Duldungspflicht bemängelt. Nach der müssen Grundstückseigentümer oder forst- und landwirtschaftliche Pächter die Betreiber einer Solaranlage auf ihr Grundstück lassen, um etwa Anschlussleitungen zu verlegen oder zu warten. Der Deutsche Bauernverband hält das für "verfassungsrechtlich fragwürdig". Das käme einer "entschädigungslosen Enteignung" gleich, argumentierte er nach Bekanntwerden der Pläne.

Den Abschnitt verstehe ich nicht, kann mir den jemand erläutern? Ich meine wenn der Bauernverband deswegen meckert, muss es wohl was Gutes sein... Aber wieso sprechen die von Enteignung wenn die jemanden auf ihren Flächen ne Großanlage hinstellt (wohl ziemlich sicher mit Pachtvertrag) und die dann auch da hin wollen um daran zu arbeiten?

[–] [email protected] 4 points 1 year ago

Gefährliches Halbwissen, das später jemand korrigieren wird: Es geht in der Begründung nicht um die Errichtung der Solaranlage auf dem Grundstück des Landwirtes sondern um die Leitungen, die durch das Grundstück des Landwirtes gelegt werden. Das kann wohl über ein Leitungsrecht im Grundbuch oder über eine Baulast geregelt werden. Beides dürfte den Wert des Grundstückes mindern.

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