this post was submitted on 27 Jan 2025
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DACH - Deutschsprachige Community für Deutschland, Österreich, Schweiz
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Klares nein. Jemand der 10 Millionen irgendwo hortet aber damit (zumindest nach wissen des Staates) kein Geld verdient hat trotzdem "starke Schultern" und muss an den Aufgaben der Gesellschaft beteiligt werden.
Auch beim Einkommen prüfen die Finanzbehörden ja nicht jedes und alles. Sonst könnte nicht so viel schwarz gearbeitet werden. Das kann man genauso Stichprobenweise machen. Das gute an so Vermögen ist ja, dass es langfristig besteht. Das heißt auch wenn man nur einmal im Leben kontrolliert wird sitzt man ganz schön tief in der Kacke wenn man beim Betrügen erwischt wird. Das ist explizit ein Unterschied zur Schwarzarbeit wo die Hinweise ja nach einer gewissen Zeit weg sind. Außerdem kann da ja auch priorisiert werden und die großen Vermögen eher mal durchleuchtet werden.
Bei der Erbschaftssteuer bin ich aber komplett bei dir. Und man kann durchaus überlegen ob sich eine Vermögenssteuer nicht erübrigt, wenn man die Erbschaftssteuer gut umsetzt. Ein großer Vorteil den die Vermögenssteuer auch bei sehr geringen Sätzen bringen würde wären endlich präzise Daten zu der echten Vermögensverteilung. Die haben wir in DE grade nicht und deswegen ist die Dikussion teilweise auch so schwammig.
Nach Wissen des Staates ist hier das Stichwort. Welcher Mensch hortet 10 Millionen Euro unter der Matratze? Wer reich ist, hat für gewöhnlich auch entsprechende Berater an der Hand, die ihm dabei assistieren, diesen Reichtum zu bewahren bzw. zu mehren. Viele von denen stecken die 10 Mio dann in ein Mehrfamilienhaus und lassen ihr Geld dort "arbeiten". Der BFH hat gerade erst entschieden, dass im Rahmen von Betriebsprüfungen auch private Bankkonten offengelegt werden, entsprechende Zahlungsströme privat zu verstecken ist also schwieriger. Klar hast du die Nasen, die das ganze über internationale Gesellschaftskonstrukte verschleiern möchten, da ist im Zweifel der Gesetzgeber gefragt, entsprechende Regulierungen/Auskunftspflichten zu implementieren/erweitern.
Wenn du eine Betriebsprüfung im Haus hast, musst du dich als Unternehmer schon ziemlich nackig machen. Das ist natürlich kein Schicksal, was einem mittleren Angestellten droht, der seine Putzfrau schwarz beschäftigt, aber von dem reden wir ja auch nicht.
Bewertung von Vermögen ist immer eine Momentaufnahme. Der alte Porsche, den sie vor 10 Jahren in deiner Garage gefunden haben, kann mittlerweile gut das Doppelte wert sein, während der Jaguar daneben im Wert stagnierte. Mal unabhängig davon, dass bei Stichproben wohl massive Akzeptanzprobleme resultieren und die wirklich findigen wahrscheinlich auf Vermögensgegenstände gehen, die man am besten vor der Erfassung verbergen kann, weiß ich nicht, wie groß diese "Stichprobe" sein müsste, um tatsächlich den Zweck zu erfüllen. Hier geht es ja um eine Steuer und keine Statistik, d.h. sie muss in jedem Einzelfall korrekt individuell erhoben worden sein. In meinen Augen beißt sich das mit dem Konzept einer Stichprobe.
Nein, für mich läuft am Ende alles immer wieder beim Geld zusammen. Entweder, weil man ein schickes Kunstwerk liquidiert, um sich das fünfte Pferd zu kaufen, oder weil der Mehrfamilienblock in Leipzig so wunderbar Rendite abwirft. Der Staat muss also, statt bei seinen Bürgern durchs Wohnzimmer zu tigern, um die teure Münzensammlung im Regal nicht zu übersehen, nur einen umfassenden Zugriff auf die Geldbewegungen des einzelnen bekommen - was möglich ist, siehe BFH-Urteil - und die Zahlungsströme besteuern. Er kann dann trotzdem noch Steuern aufs Vermögen erheben, wenn er im Übertragungsfall Erbschaftssteuer erhebt. Nur das sollte er halt auch mal tatsächlich stringent machen. Momentan ist es immer noch viel zu einfach, einen Erbfall an dieser Steuer vorbeizuoptimieren, während nur "die Dummen" voll in diese Steuer reinlaufen.
Da bin ich auch bei dir. Ich sehe halt nur wie gesagt das Problem, dass es am Ende eben nicht das präzise Bild werden wird, wenn man nicht tatsächlich quasi jedem Bürger mit der Lupe durchs Haus kriecht.