this post was submitted on 28 Jul 2024
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DACH - Deutschsprachige Community für Deutschland, Österreich, Schweiz
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Deutsche Straftäter dürfen nicht gefoltert werden und müssen keine Todesstrafe fürchten. Bei syrischen ist das ok.
Ich glaube dass das nicht so in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte steht. Sie werden nicht zum Tode verurteilt sondern abgewiesen. Von fürchten steht da nix.
Sie werden nicht abgewiesen, sie sind schon drin und sollen rausgeworfen werden. Damit werden ausländische Straftäter anders bestraft als Staatsbürger. Für das Argument muss ich nicht mal Todesstrafe oder Folter bemühen, für die Abschiebung eines französischen Straßendiebes nach Frankreich gilt das Gleiche.
Wenn für mich ein anderer möglicher Strafrahmen besteht als für dich, sind wir nicht vor dem Gesetz gleich.
Das sehe ich nicht so aber gut, letztendlich wird das vielleicht ein Richter klären, sollte es soweit kommen.