this post was submitted on 26 Jul 2024
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DACH - Deutschsprachige Community für Deutschland, Österreich, Schweiz

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Das Sammelbecken auf feddit.org für alle Deutschsprechenden aus Deutschland, Österreich, Schweiz, Liechtenstein, Luxemburg und die zwei Belgier. Außerdem natürlich alle anderen deutschprechenden Länderteile der Welt.

Ursprünglich wurde diese Community auf feddit.de gegründet. Nachdem feddit.de mit immer mehr IT-Problemen kämpft und die Admins nicht verfügbar sind, hat ein Teil der Community beschlossen einen Umzug auf eine neue Instanz unter dem Dach der Fediverse Foundation durchzuführen.

Für länderspezifische Themen könnt ihr euch in folgenden Communities austauschen:

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[–] [email protected] 2 points 4 months ago* (last edited 4 months ago)

Das fände ich richtig affig. Ich hab währenddessen Wikipedia konsultiert:

Im Unterschied zu einem Irrtum über die tatsächlichen Verhältnisse, dem Tatbestandsirrtum (ignorantia facti), schließt ein Verbotsirrtum die Schuld eines Täters aus, wenn der Irrtum nicht vermeidbar war, geregelt in (§ 17 StGB). Der Grundsatz gehört zur Dogmatik der Irrtumslehre sowohl im Straf- wie im Ordnungswidrigkeitenrecht (§§ 16 f. StGB und § 11 OWiG). Zusammengefasst lässt sich sagen, dass die Unkenntnis der Tatsachen eine Entschuldigung sein kann, nicht aber die Unkenntnis des Gesetzes.

Klingt für mich jetzt erstmal danach, als könnte es dann zumindest nicht zur Verurteilung kommen