Netzkultur / Netzpolitik

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Wir sehen uns als einen selbstbestimmten Raum, außerhalb der Kontrolle kommerzieller Tech-Unternehmen.

Netiquette wird vorausgesetzt. Gepflegt wird ein respektvoller Umgang - ohne Hass, Hetze, Diskriminierung.

Die Regeln von feddit.org gelten.


Das Bild im Banner und Icon: Public Domain generated with Midjourney gefunden auf netzpolitik.org


founded 3 months ago
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2024 ist also das Jahr, in dem wir bei der Verteidigung unserer digitalen Grundrechte gegen die beste EU, die man für Geld kaufen kann, auf die Hilfe niederländischer Rechtsextremer hoffen müssen und dürfen. Ich vermerke das so in meinem Traumatagebuch.

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"Die Au­to­r:in­nen gehören zu den Nichtregierungsorganisationen Balanced Economy Project, IT for Change und People vs. Big Tech. Sie fordern mehr Investitionen in die öffentliche digitale Infrastruktur, die „dem Gemeinwohl und nicht dem Profit einiger weniger US-Unternehmen“ diene.

„Wir, Menschen und Organisationen aus aller Welt, kämpfen für eine Zukunft, in der die digitale Infrastruktur, die diese Welt durchdringt, im Dienst der Menschen, der Beschäftigten und des Planeten steht“, heißt es. Das Ziel: „eine Welt, in der Menschen frei wählen können, mit welchen digitalen Werkzeugen sie die Welt erkunden und sich miteinander vernetzen, und zwar ohne dabei ihre Privatsphäre oder andere Rechte aufgeben zu müssen.“"

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geteilt von: https://feddit.org/post/3358104

"Egal, ob wir über die (real existierende) totale Überwachung der Geheimdienste sprechen oder über Digitale Souveräntität und Digitale Mündigkeit oder auf dem Elternabend von Schule oder Kindergarten: Eine Diskussion lässt einerseits Augen rollen oder Achsel zucken und andererseits Bäuche krampfen oder auch Fäuste ballen. So trivial die Frage einer praktischen und allgemein leicht nutzbaren und möglichst weit verbreiteten Lösung für „Instant Messages“ (Kurznachrichten) in Menschengruppen scheint, so sehr treffen hier globale Machtstrukturen, Datenschutz, individuelle Überforderung, Unwillen, Kapitulation und Gleichgültigkeit aufeinander."

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Bereiche, in die wir niemals gehen sollten
Specht-Riemenschneider sagt, sie stehe für die Vereinbarkeit von Datenschutz und Digitalisierung. Dabei sieht sie aber rote Linien: Das informationelle Selbstbestimmungsrecht müsse auf jeden Fall eingehalten werden. Jede Verarbeitung personenbezogener Daten sei ein Grundrechtseingriff. Ob der zu rechtfertigen ist, hänge davon ab, wie tief der Eingriff sei.

Dabei bezieht sich Specht-Riemenschneider auch auf das von der Ampel-Regierung geplante Überwachungspaket. Das erlaube weitreichende Grundrechtseingriffe schon anlässlich von Wohnungseinbrüchen, greife auch die Privatsphäre von Zeugen an. „Das sind Bereiche in die wir nicht gehen können und niemals gehen sollten“, sagt sie. „Niemand will den Polizeien und Sicherheitsbehörden dringend benötigte Befugnisse nehmen. Aber was über die Verfassungsgrenze hinausgeht, geht einfach nicht.“

Zu einer möglichen Vorratsdatenspeicherung sagt Specht-Riemenschneider, dass das EuGH-Urteil aus dem April diese grundsätzlich erlaube, wenn sie verschiedene Kategorien persönlicher Daten ausreichend trenne und auf den absolut erforderlichen Zeitraum beschränkt sei. Bei der Ausgestaltung dieses Spielraums bestünde allerdings die Gefahr, „dass man in die Verfassungsfeindlichkeit läuft.“ Die Speicherung persönlicher Daten kann laut Specht-Riemenschneider zudem „ein Dauergefühl der Überwachung in der Bevölkerung schaffen“. Sie bittet, diese Tatsache in den politischen Dialog einzubeziehen.

Chatkontrolle: „höchst fragwürdig“
Zudem äußert sie den Wunsch, dass ihre Behörde früher in Entscheidungsprozesse eingebunden wird. „Dann machen Sie Gesetze, an denen wir am Ende nicht so viel rummeckern müssen.“ Datenschutz sei kein Innovationsverhinderer, „wenn wir ihn von Anfang an ordentlich mitdenken.“

Ein Transparenzgesetz hielte Specht-Riemenschneider für „ein tolles Signal“. Die Informationsfreiheit gehöre allerdings nicht zu ihren Schwerpunkten, sagt die Bundesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit.

Bei der Chatkontrolle hält Specht-Riemenschneider es für „höchst fragwürdig“, ob diese zur Zielerreichung – den Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexualisierter Gewalt im Netz – überhaupt geeignet sei. Sie könne deshalb nicht ernsthaft in Erwägung gezogen werden.

Die Übermittlung von Standortdaten von Telefonen anhand der Werbe-ID hat Specht-Riemenschneider, so sagt sie, „in den letzten drei Monaten Tag und Nacht beschäftigt.“ Sie fordert ein Gesetz, das Databroker adressiert, die solche Daten sammeln. Die seinen bislang nämlich datenschutzrechtlich noch nicht angreifbar.

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Rechnet man Sub-Domains zusammen, waren laut Recherchen von Damian zuletzt 122 Seiten auf Empfehlung der CUII in Deutschland gesperrt. Auf 41 der Seiten hatte Damian keine urheberrechtswidrigen Inhalte gefunden. Sie standen zum Verkauf, verlinkten auf andere Seiten oder führten ins Nichts. Von den 41 Seiten sind bei den meisten Providern inzwischen nur noch zwei gesperrt. Lediglich o2 hinkt noch hinterher und sperrt, Stand 22. September, noch sieben Seiten unrechtmäßig.

Die inzwischen freigegebenen Seiten waren teils über ein Jahr lang grundlos gesperrt. Dabei sind die CUII-Mitglieder eigentlich dazu verpflichtet zu prüfen, ob die blockierten Seiten weiterhin „strukturell urheberrechtswidrige“ Inhalte anbieten. Und zwar regelmäßig, so der CUII-Verhaltenskodex und die Verabredung mit der Bundesnetzagentur.

Das Monitoring ist wichtig, weil die Internetsperre ein weitreichender Eingriff in die grundgesetzlich geschützte Informationsfreiheit ist und gut begründet sein muss. Dass die CUII die gesperrten Seiten jetzt weitgehend freigegeben hat, zeigt, dass die Seiten tatsächlich unrechtmäßig gesperrt waren – und das Monitoring unzureichend war. Jetzt muss sich zeigen, ob nach der großen Aufarbeitung die Netzsperren regelmäßig überprüft werden.

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