this post was submitted on 18 Feb 2025
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Europa

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[–] [email protected] 15 points 5 days ago (1 children)

Alles andere würde keinen Sinn machen. Es ist sehr einfach, einen Unternehmensteil auszugliedern.

Es gibt immer wieder Situationen, in denen solche Konstellationen ausgenutzt werden. In den USA müssen sich Schauspieler prozentual am Umsatz eines Films beteiligen lassen, weil die verantwortliche Firma durch Lizenzstrukturen selbst bei profitablen Filmen 0 Gewinn macht. Lässt man sich am Gewinn beteiligen, geht man leer aus.

[–] [email protected] 5 points 5 days ago (1 children)

Wär auch inkonsequent: Wenn ein Konzern aus 10 Unternehmen besteht, hätte dieser plötzlich deutlich geringere Strafen zu befürchten als ein großer Konzern.

[–] [email protected] 8 points 5 days ago

Ich finde die hier getroffene Entscheidung auch gut aber so wie du es formulierst kann ich schon ein Stück weit die Gegenmeinung verstehen.

Wenn du die Strafen für den Konzern aus 10 Einzelfirmen bei allen Verstößen am Konzernumsatz bemisst, wird dieser - bei gleichem Verhalten - deutlich höher bestraft, als dieselben zehn Unternehmen, wenn sie rechtlich unabhängig wären.

Insgesamt bestraft man hier also Unternehmen nicht für nur das Vergehen an sich, sondern eben auch für ihre Größe.

Wenn das langfristig dazu führt, dass die Mega-Konzerne gegenüber Mittelständlern einen Wettbewerbsnachteil haben, finde ich das persönlich gut. Man könnte das sozusagen als juristische Version von "zu viel Macht gehört auch viel Verantwortung" sehen.

[–] [email protected] 4 points 5 days ago (1 children)

Ich dachte, das war schon immer klar?

[–] BatrickPateman 5 points 5 days ago

Dir und mir schon, aber offensichtlich nicht allen Rechtsinstanzen in Dänemark. Vom Artikel:

Das angerufene Strafgericht sah hingegen nur Fahrlässigkeit und berechnete die Strafe bloß unter Heranziehung des Umsatzes des angeklagten Konzernteiles. Das führte zu einer Strafe von vergleichsweise bescheidenen 100.000 Kronen (13.400 Euro).

Statt den geforderten 1,5 Mio Kronen.

Jedenfalls gut, dass dies nun höchstinstanzlich geklärt ist.