this post was submitted on 03 Jan 2025
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Deutschland

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[–] [email protected] 17 points 1 week ago (8 children)

Es stelle keine unzulässige Diskriminierung wegen des Geschlechts dar, wenn landesgesetzliche Regelungen vorsehen, dass öffentliche Arbeitgeber nur Frauen als Gleichstellungsbeauftragte einstellen dürfen, entschieden die Richter.

Wenn das Gesetz unzulässig diskriminiert, ist das keine unzulässige Diskriminierung. Muss man wissen.

[–] [email protected] 20 points 1 week ago* (last edited 1 week ago) (7 children)

Nach meinem Verständnis wird der Gleichbehandlungs Grundsatz in der Juristerei als "gleiches muss gleich behandelt werden, ungleiches darf ungleich behandelt werden" interpretiert. Eine bevorzugte Behandlung von Juden bei der Besetzung von (Anti-)Antisemitismus Beauftragten erschließt sich eigentlich sofort. Das nach meinem Verständnis bittere an dieser Stelle ist die Bevorzugung von Frauen™ vor z.B. non-binary oder Transpersonen.

[–] [email protected] 8 points 1 week ago* (last edited 1 week ago) (4 children)

Es ist nicht mehre absurd, wenn du dir die Gesetzeslage anschaust und erkennst, dass Deutschland nach den dortigen Formulierungen keine Gleichstellungsbeauftragten hat, sondern nur falsch benannte Frauenbeauftragte. Und die Gerichte richten sich logischerweise nach dem Gesetzestext.

[–] Tartufo 12 points 1 week ago (1 children)

Dann soll man das aber bitte auch Frauenbeauftragten und nicht Gleichstellungsbeautragten nennen. Ansonsten bleibt es absurd, allein wegen der nicht treffenden Benennung.

[–] [email protected] 3 points 1 week ago

Aber sie sorgen doch für die Gleichstellung von Frauen... 😀

Manche sind so ehrlich und nennen das Kind auch beim Namen, andere sind tatsächlich bemüht den Job für alle zu machen. Aber von Gesetzes wegen geht es in 90% nur um Frauen (die anderen 10% erwähnen die Gleichstellung aller, um dann ein halbes Dutzend Konkretisierungen nur für Frauen anzuhängen...)

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